Liebe Pfarrgemeinde,
Heute feiern wir das größte Fest im November:
Allerheiligen. Es ist wie ein großes Erntefest; eine „Epiphanie von Pfingsten“
hat man es auch genannt. Die Frucht, die aus dem Sterben des Weizenkorns wächst
und reift; sehen wir, bewundern wir, sind wir. Noch ist die Ernte nicht
beendet; Allerheiligen richtet unseren Blick auf die Vollendung, auf das
Endziel, für das Gott uns geschaffen und bestimmt hat. Noch seufzen wir unter
der Last der Vergänglichkeit, aber uns trägt die Gemeinschaft der durch Gottes
Erwählung Berufenen und Geheiligten; uns treibt die Hoffnung, dass auch wir zur
Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes gelangen werden. Und schon besitzen
wir als Anfangsgabe den Heiligen Geist. In diesem Sinne feiern wir heute
zusammen mit den Heiligen, unserer Brüder und Schwestern, die im Glauben uns
schon vorausgegangen sind und den Himmel erreicht haben. Sie brauchen nicht
unsere Verehrung, wir sind diejenigen, die ihr Beispiel benötigen. Denn wir
sind auch zur Heiligkeit berufen. Ihr Leben zeigt uns, dass es möglich ist,
unser Ziel zu erreichen, wenn Gott uns hilft.
Ich wünsche uns allen ein schönes Fest von
Allerheiligen.
Ablass für die Verstorbenen
Von Allerheiligen, 1. November, bis 8. November
kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen
werden.
Bedingungen:
1. Beichte, wobei eine
zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von
jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters.
2a. Am Allerseelentag
(auch am 1. Nov. ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle,
Vaterunser und Glaubensbekenntnis (in Hauskapellen können nur die zum Haus
Gehörenden – Schwestern, Bewohner, Angestellte – den Ablas gewinnen).
2b. Vom 1. bis zum 8.
November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
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Anmeldungen zur Pfarrwallfahrt
nach Rom (Flugreise vom 14.-17. Mai 2015) werden in der Pfarrkanzlei
entgegengenommen. Anmeldeschluss:
11. November! Anmeldung gültig nur mit Anzahlung
von 150€.
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